Ratgeber

KassenSichV und E-Rechnungspflicht: Ein Leitfaden

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Dieser Leitfaden wurde zuletzt am 14. Oktober 2026 überprüft.

Was ist die KassenSichV?

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) verlangt, dass elektronische Kassensysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sind. Zudem muss bei jedem Verkauf ein Beleg angeboten werden.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 EUR elektronische Rechnungen für inländische B2B-Verkäufe ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt dies für alle Unternehmen.

Wichtige Termine

Merken Sie sich folgende Stichtage: 1. Januar 2025 für den Empfang von E-Rechnungen, 1. Januar 2027 für die Ausstellung von E-Rechnungen bei bestimmten Umsätzen, und 1. Januar 2028 für alle Unternehmen.

Was ist in der Praxis zu tun?

Unternehmen sollten ihre Kassensysteme überprüfen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen der KassenSichV entsprechen. Zudem ist es wichtig, sich auf die E-Rechnungspflicht vorzubereiten, indem man geeignete Softwarelösungen implementiert.

Was zu tun ist, kurz

  • Überprüfen Sie Ihr Kassensystem auf TSE-Konformität.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie Belege für jeden Verkauf ausgeben.
  • Implementieren Sie eine Lösung für den Empfang von E-Rechnungen.
  • Planen Sie die Umstellung auf die Ausstellung von E-Rechnungen.
  • Konsultieren Sie einen Steuerberater für spezifische Anforderungen.

Was Agendessa hier leistet

Agendessa zeichnet Termine und Zahlungen auf und ermöglicht den Export von Daten für den Steuerberater.

Agendessa stellt keine steuerlichen Belege aus und ist nicht in Steuersysteme integriert.

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Dies ist allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie die zuständige Behörde oder einen Steuerberater.

Geprüft am 14.10.2026.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist die KassenSichV?

Die KassenSichV ist eine Verordnung, die den Schutz elektronischer Kassensysteme durch eine TSE vorschreibt.

Wann muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können.

Gilt die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen?

Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für alle Unternehmen.

Kann Agendessa steuerliche Belege ausstellen?

Nein, Agendessa stellt keine steuerlichen Belege aus und ist nicht in Steuersysteme integriert.

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